Deckbedingungen
Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen.
Von Stuten, die kein Fohlen bei Fuss haben und güst sind wird eine Tupferprobe verlangt. Inländerstuten, die nie belegt worden sind brauchen keine Tupferprobe. Zusätzlich wird von allen ausländischen Stuten der Test „Métrite“ verlangt auch wenn sie als Fohlen importiert worden sind.
Für Schäden an der Stute, die durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt entstehen, ist der Hengsthalter nicht haftbar.
Bei erster Belegung bitte Abstammungspapier und Resultat Tupferprobe mitbringen.
Die Bezahlung der Deckgebühr (Grundtaxe) erfolgt bei erster Belegung.


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